Steuerliche Information für unsere Kunden

Seit dem 01.01.2009 sind teilweise auch Computerdienstleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar, in einer Höhe von maximal 20 % bei 6000 Euro Kosten (also 1200 Euro pro Jahr.

Voraussetzung ist, dass man nur die reine Dienstleistung, beispielsweise die Stundenkosten absetzt und dass die Rechnung unbar über eine Bank bezahlt wird, da der Bankbeleg als Zahlungsnachweis gilt.

Diese Mitteilung ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater nach weiteren Informationen.